Argumente

Ein klares Signal

Das Projekt bringt erhebliche Risiken für Mensch und Natur mit sich – von der irreversiblen Zerstörung unseres Landschaftsbildes bis hin zu unvorhersehbaren Belastungen für die direkte Nachbarschaft. Der Schein, die Gemeinde werde lediglich Gewinne erzielen, es entstünden aber keine Kosten, ist irreführend und intransparent. 

Wir lassen nicht zu, dass wirtschaftliche Interessen Einzelner über unsere Lebensqualität und den Schutz unserer Umwelt gestellt werden. Informiert euch jetzt im Folgenden über die Konsequenzen und unterstützt unsere Initiative Gegenwind für ein lebenswertes Schalkholz!

Eine Liste von Argumenten zu dem NEIN zum Windpark Schalkholz

Die offizielle Entscheidung der Gemeinde

Am 05. November 2025 hat die Gemeindevertretung Schalkholz ein klares Signal gesetzt: 

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark wurde aus guten Gründen mit einem deutlichen NEIN abgelehnt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wurden über die Tragweite dieses Vorhabens bisher nur unzureichend informiert. Es geht hier um die Zukunft unserer Heimat. 

 

Was ist bisher passiert ? 

Nach der wegweisenden Entscheidung der Gemeindevertretung vom 05.11.2025 gegen die Änderung des Flächennutzungsplans versucht nun eine Interessensgemeinschaft dieses Ergebnis durch ein Bürgerbegehren zu kippen. 

Dabei beobachten wir mit Sorge, dass die Debatte zunehmend einseitig geführt wird. Die aktuelle Berichterstattung lässt oft die nötige Neutralität vermissen und das Bürgerbegehren selbst enthält aus unserer Sicht irreführende Informationen, die über die tatsächlichen Konsequenzen des Projekts hinwegtäuschen.

Der aktuelle Stand und das weitere Verfahren 

Die Kommunalaufsicht hat mit Wirkung vom 26. März die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens  bestätigt. Damit wird die Gemeindevertretung in einer "Sondersitzung" erneut über den Sachverhalt entscheiden. Wir setzen darauf, dass unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihrer Linie treu bleiben und sich nicht von einseitigen Argumenten beirren lassen.

Kommt es zu keiner Zustimmung für das Projekt, folgt ein Bürgerentscheid. Hier liegt die Entscheidung direkt bei euch:

  1. Damit der Bürgerentscheid Erfolg hat, ist eine Stimmenmehrheit erforderlich.
  2. Zudem müssen mindestens 20 % der Stimmberechtigten teilnehmen (Quorum).

Unser Ziel ist es, eine Mehrheit gegen den Windpark zu erreichen, um Natur und Lebensqualität in Schalkholz dauerhaft zu bewahren. Briefwahl wird möglich sein !

Fakten statt Behauptungen

Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft von Schalkholz erfordert eine vollständige und objektive Informationsgrundlage. Ohne die notwendige Transparenz bleibt die Tragweite des Projekts für die Bürgerinnen und Bürger verschleiert. 

Während die gesamte Gemeinschaft die dauerhaften Konsequenzen für das Landschaftsbild und die Natur trägt, konzentriert sich der wirtschaftliche Nutzen auf einen sehr kleinen Personenkreis. Wir beleuchten an dieser Stelle die Fakten hinter den Versprechen und zeigen auf, warum die ökologischen und sozialen Kosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen für die breite Bevölkerung von Schalkholz stehen.

Wer profitiert hier wirklich 

Das Versprechen eines „Bürgerwindparks“ für Schalkholz bröckelt bei genauerem Hinsehen. Sollte der Windpark gänzlich von den Schalkholzern getragen werden, wäre eine Investitionssumme von durchschnittlich ca. 17.578 € pro einzelner wahlberechtigter Person notwendig. Da die enorme Investitionssumme von ca. 17.578 € pro Wahlberechtigtem lokal kaum aufzubringen ist, plant der Projektierer bereits jetzt, Investoren über die Gemeindegrenzen hinaus zu suchen. 

Dieser Vorgang ist zwar gängige Praxis aus Sicht eines Windkraft-Projektierers, für unser Dorf bedeutet es aber weniger Rendite und Mitspracherecht, wenn mehr auswärtige Investoren hinzukommen. Wenn das Eigenkapital der Bürger also nicht reicht, springen oft professionelle Beteiligungsgesellschaften ein. Diese lassen sich ihr Risiko durch hohe Zinsen oder Gewinnvorrechte bezahlen, was die Rendite für die Schalkholzer weiter schmälert.

Die Konsequenz: Schalkholz wird zum Industriestandort für auswärtiges Kapital. Während wir die dauerhaften Belastungen durch Wertverlust unserer Häuser, die Zerstörung unserer Natur und Infraschall tragen, fließen die Erträge an Anleger in anderen Gemeinden oder anonyme Großinvestoren ab. Oft wird ein Projekt als Bürgerwindpark deklariert, wenn nur ein minimaler Prozentsatz (hier 15%) für Bürger reserviert ist, während die restlichen 85 % anonymen Großinvestoren gehören. Das dient primär dazu, Akzeptanz zu schaffen und Genehmigungsvorteile zu erhalten.

Risiken für Anleger 

Wer sein Geld in einen Windpark investiert, wird zum Mitunternehmer – mit allen Konsequenzen. Was oft als „sichere grüne Anlage“ beworben wird, ist rechtlich eine unternehmerische Beteiligung mit allen Risiken.

Im Falle einer finanziellen Schieflage oder Insolvenz des Betreibers werden zuerst die finanzierenden Banken und Großkreditgeber bedient. Außerdem besteht die Gefahr des Totalverlusts: Da das Kapital der Bürger als Eigenkapital haftet, bleiben für die privaten Anleger im schlimmsten Fall null Euro übrig. Darüber hinaus fließen in der Anlaufphase des Projekts (ca. 3 bis 5 Jahre nach Baubeginn) oft gar keine oder nur minimale Beträge an die Bürger, da zunächst die hohen Kredite getilgt werden müssen. 

Die Projektierer werben mit einer Investitions- bzw. Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerschaft Schalkholz. Völlig unklar bleiben dabei jedoch etwaige Renditeprognosen. Das Vorhaben genügt dadurch nicht einmal einem Mindestmaß an Transparenz. Die Rendite eines Bürgerwindparks hängt von einer Vielzahl technischer, finanzieller und rechtlicher Faktoren ab:

  • Keine garantierte Förderung mehr: Windkraftanlagen erhalten heute nur noch Geld, wenn sie eine bundesweite Ausschreibung gewinnen. Ohne diesen Zuschlag muss der Strom zu schwankenden Börsenpreisen verkauft werden.
  • Netzengpässe in Dithmarschen: Da das Stromnetz in unserer Region oft überlastet ist, werden Windparks regelmäßig zwangsabgeschaltet. In dieser Zeit verdient die Anlage kein Geld, was das Risiko für die privaten Anleger deutlich erhöht.
  • Wartung und Rückbau: Die Kosten für die Instandhaltung gigantischer 200-Meter-Anlagen sind immens. Sollte der Betreiber zahlungsunfähig werden, könnten die Kosten für den Rückbau der 3.000 Tonnen schweren Stahlbeton-Fundamente sogar an der Gemeinde hängen bleiben.

Was für uns Schalkholzer hart erspartes Geld ist, ist in solch einem Großprojekt meist ein "Kleinstbetrag". Am Ende schöpft nur eine verschwindend geringe Elite die Gewinne ab.

Das Gewerbesteuer-Märchen 

Der beworbene vermeintliche Geldsegen durch die Gewerbesteuer entpuppt sich bei genauerer Betrachtung der kommunalen Finanzen als Kartenhaus. 

Warum die Kassen oft leer bleiben:

  • Hohe Abschreibungen: In den ersten 8 bis 12 Jahren nach dem Bau können Betreiber die hohen Investitionskosten steuerlich voll absetzen. Solange das Unternehmen auf dem Papier Verluste macht, zahlt es keine Gewerbesteuer.
  • Die "Umlagen-Falle": In Schleswig-Holstein sorgt das System des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) und verschiedene Umlagen dafür, dass von einem eingenommenen Euro nur ein Bruchteil im Dorf bleibt. Denn bei hypothetischen Gewerbesteuer-Einnahmen sinken die Zuweisungen vom Land Schleswig-Holstein, während die Umlagen steigen (Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage, Amtsumlage). Wenn unsere Gemeinde also "reicher" werden sollte, bekäme sie weniger Schlüsselzuweisungen vom Land Schleswig-Holstein und müsste einen Teil seiner Finanzkraft abgeben. Schalkholz blieben nach Abzug aller Umlagen also tatsächlich deutlich weniger Einnahmen als in Aussicht gestellt werden.

§6 EEG und die 0,2 Cent Abgabe 

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass gezahlt werden muss. Es ist eine freiwillige Vereinbarung. Zwar ist es heute Standard, dass seriöse Projektierer dies vertraglich zusichern, um die Genehmigungschancen zu erhöhen, aber ohne einen rechtssicheren zivilrechtlichen Vertrag zwischen Gemeinde und Betreiber gibt es keinen Rechtsanspruch. 

Die 0,2 Cent fließen nur für Strom, der tatsächlich erzeugt und eingespeist wird. In windarmen Jahren sinkt die Summe proportional. Stehen die Anlagen wegen Reparaturen still, gibt es kein Geld. Wenn das Netz voll ist und die Anlagen abgeschaltet werden (Einspeisemanagement), wird zwar oft eine Entschädigung an den Betreiber gezahlt, aber die vertragliche Gestaltung entscheidet dann darüber, ob die Gemeinde auch für diese fiktiven Strommengen die 0,2 Cent erhält.

Ein oft übersehener Nachteil: Die Zahlungen nach § 6 EEG können die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde mindern. Da die 0,2 Cent eine Betriebsausgabe für das Windunternehmen sind, sinkt dessen Gewinn – und damit potenziell die Gewerbesteuer, die am Standort gezahlt wird. 

Liegt der 2.500-Meter-Radius der Windkraftanlage über mehreren Gemeinden wie in unserem Fall, wird das Geld nach Fläche aufgeteilt. Wie der Projekteur auf seiner Website bereits bekanntgegeben hat, profitieren davon also auch Nachbargemeinden. 

Instrumentalisierung der finanziellen Lage der Gemeinde 

Die finanzielle Lage der Gemeinde wird als Instrument genutzt, um ein Großprojekt von erheblicher Tragweite ohne hinreichende Berücksichtigung der langfristigen negativen Folgen für Mensch und Natur durchzusetzen. Die Planungshoheit einer Gemeinde ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut (Art. 28 Abs. 2 GG). Ein finanzieller Engpass darf rechtlich nicht dazu führen, dass eine Gemeinde zur Genehmigung eines Vorhabens gezwungen wird, das ihren ökologischen Zielen widerspricht. Eine Gemeinde, die auf Kosten des Ersparten ihrer Bürgerinnen und Bürger ihren Haushalt saniert, handelt ethisch fragwürdig und riskiert den sozialen Frieden.

Ein Windpark dieser Größenordnung ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Sie darf nicht unter dem (möglicherweise künstlich erzeugten) Zeitdruck einer Haushaltskrise getroffen werden.

Wertminderung der Immobilien 

Die statistische Auswertung der Immobilienwerte (RWI Leibniz-Institut) zeigt, dass der Wert einer Immobilie durch Windkraftanlagen in der Umgebung drastisch sinken kann. Bei alten Häusern in ländlichen Regionen kann der Wertverlust innerhalb des 1-km-Radius sogar bis zu 23 % betragen. Mit größer werdendem Abstand nimmt der Wertverlust zwar ab, bleibt aber dennoch bis zu einer Entfernung von 9 km bestehen. Das würde demnach unser gesamtes Dorf betreffen und damit das Eigenheim und die Altersvorsorge eines jeden Eigentümers in Schalkholz und sogar in umliegenden Gemeinden. In der Praxis werden diese Wertminderungen jedoch fast nie durch die Betreiber entschädigt, da Immissionen (Lärm, Schatten) oft als zumutbar gelten, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Das Risiko eines Wertverlustes der eigenen Immobilie lastet demnach ausschließlich auf den Schultern der Eigentümer. 

Anpreisung von Entschädigungszahlungen 

Eine etwaige Entschädigungszahlung für den Nahbereich ist ebenfalls nicht gesetzlich festgeschrieben. Solange die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf eingehalten werden, besteht rechtlich meist kein Anspruch auf eine individuelle Wertminderungsentschädigung oder Schadensersatz. 

Aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers könnte man also gut auf individuelle Entschädigungszahlungen verzichten. Als gutgläubiger Bürger müsste man sich demnach gänzlich auf die Sittlichkeit der Betreibergesellschaft verlassen. Aus einem im Januar veröffentlichten Artikel der Dithmarscher Landeszeitung geht jedenfalls hervor, dass Anwohner, die mit einer Entfernung von 800 m zum geplanten Bürgerwindpark in Hennstedt leben, keine Entschädigung erhalten werden.

Umspannwerk 

Bei sechs Anlagen der 7-MW-Klasse sprechen wir von einer installierten Gesamtleistung von 42 Megawatt. Das ist eine gewaltige Menge Strom, die nicht einfach in die normale Dorfleitung eingespeist werden kann. Unsere normalen Stromleitungen im Dorf sind dafür viel zu klein. Deshalb muss der Strom direkt vor Ort von der „Mittelspannung“ der Windräder auf „Hochspannung“ (110.000 Volt) hochtransformiert werden, damit er in das große Fernleitungsnetz fließen kann. 

Ein Umspannwerk für einen 42-Megawatt-Park ist ein eingezäuntes Industrieareal, etwa so groß wie ein bis zwei Fußballplätze. Dort stehen riesige Transformatoren, meterhohe Stahlgerüste, Schaltschränke und Blitzschutzmasten. Es ist ein optischer Bruch mit unserer ländlichen Umgebung. Transformatoren sind niemals leise. Sie erzeugen ein charakteristisches, tiefes Brummen (den sogenannten Magnetostriktions-Ton). Dieser Ton ist permanent vorhanden – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Besonders in den ruhigen Abendstunden und nachts kann sich dieses Summen über weite Strecken bis in unsere Wohngebiete tragen. In welcher Form der Strom transformiert werden soll, wurde durch den Projektierer bisher nicht kommuniziert.

Infrastrukturbarrieren 

Die schiere Größe der gigantischen Anlagen bringt auch infrastrukturelle Belastungen mit sich, die durch den Projektierer nicht transparent offengelegt werden. 

Jede einzelne dieser sechs Anlagen benötigt ein stabiles Fundament. Wir sprechen hier pro Windrad von etwa 1.500 Kubikmetern Stahlbeton, die tief in unseren Boden gegossen werden. In der Summe bedeutet das für Schalkholz: Rund 9.000 Kubikmeter Beton und über 1.200 Tonnen Stahl verschwinden dauerhaft in der Erde. Dieser „Beton-Müll“ bleibt beim späteren Rückbau teilweise im Boden zurück, da eine vollständige Entfernung bis in mehrere Meter Tiefe kaum finanzierbar ist – ein Erbe, das wir unseren Kindern und Enkelkindern hinterlassen. 

Der Bauprozess selbst ist eine logistische Herausforderung. Für nur eine 7-MW-Anlage sind bis zu 150 Schwerlasttransporte notwendig. Rechnen wir das auf sechs Anlagen hoch, rollen fast 1.000 schwere LKW durch unsere Region. Unsere Straßen und Wege sind für diese punktuellen Extrembelastungen von 60 Tonnen und mehr pro Gespann nie ausgelegt worden. Wenn beim Gießen der Fundamente die Betonmischer über Stunden hinweg im Minutentakt anrollen, leidet der Unterbau unserer Infrastruktur. Die schleichende Zerstörung der Straßendecken zeigt sich oft erst Jahre nach der Inbetriebnahme – die Beweislast trägt die Gemeinde. Dieser Nachweis ist oft teuer und nahezu unmöglich. Wenn Straßen also beschädigt werden oder verstärkt werden müssen, bleibt die Gemeinde auf den Kosten sitzen.

Windvorranggebiet im Westen (Richtung Rederstall) 

Der Bund hat gesetzliche Ziele gesetzt, nach denen die Bundesländer verbindliche Flächenanteile als Windenergiegebiete ausweisen müssen. Ein Windvorranggebiet ist demnach eine durch das Land planerisch festgelegte Fläche, auf der die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Nutzungen hat. 

Dass ein Windpark auf dem sogenannten Windvorranggebiet entstehen wird, ist aktuell gar nicht gesichert. 

Zu dem aktuellen Stand des Regionalplans gab es über 3.500 Einwendungen. Derzeit befindet sich die Planung der Windvorrangfläche in einer Neuaufstellung (Regionalplan-Neuaufstellung 2025/27). Bis dahin gilt allerdings tatsächlich der alte Raumordnungsplan. Von einem genehmigten Windpark auf dieser Fläche ist nichts bekannt. Außerdem können etwaige artenschutz- oder immissionsschutzrechtliche Gründe der Genehmigung eines Windparks auf diesem Gebiet noch entgegenstehen.

Nimmt man allerdings an, dass ein Windpark auf dem derzeitigen Windvorranggebiet entstünde, ist das Argument, dass es auf sechs weitere Windräder nicht ankäme, äußerst fragwürdig. So ist doch eben gerade dieser Bereich umso schützenswerter. 

Der Projekteur erwähnt weiterhin nicht, dass der von ihm geplante Bürgerwindpark auf einer Fläche entstehen soll, die zuvor bei der Abwägungsentscheidung des Landes als Vorranggebiet abgelehnt wurde. Das Landschaftsschutzgebiet – soweit möglich – zu erhalten, ist also sogar vom Land gewollt und sollte nicht rücksichtslos übergangen werden. Gerade weil Schalkholz bereits durch die Landesplanung gefordert ist, gilt es für die verbleibenden Freiräume zu kämpfen. 

Kiesabbaugebiet 

Dass das Kiesabbaugebiet kommen wird, erscheint wahrscheinlich, wird jedoch im April in einem Erörterungstermin im Kreishaus Dithmarschen (9.April) weiter bewertet. Wenn die Kiesabbaufläche dennoch als bereits beschlossen angesehen wird, stellt sich die Frage, inwieweit es dem Windpark-Projekt in die Karten spielen soll. So ergibt sich doch vielmehr das Argument, dass man jede weitere Landschaftsflächen-Zerstörung vermeiden sollte, wenn ein Großteil der schönen Landschaft in Schalkholz keinen Bestand mehr hat. Jedes unbebaute Feld ist umso wertvoller. Damit wir uns wenigstens ein kleines bisschen unserer Heimat bewahren.

Artenschutz 

Rotmilan

In dem Gebiet des geplanten Windparks leben einige windenergiesensible Arten. Der Rotmilan (Milvus milvus) ist eine sogenannte Verantwortungsart, da über 50 % des weltweiten Bestands in Deutschland brüten. Schalkholz liegt in einem Bereich, der für diese Art attraktive Jagdhabitate bietet. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet in § 44 Abs. 1 Nr. 1 die Tötung von Individuen streng geschützter Arten. Dieses Verbot greift bereits dann, wenn durch den Bau der Windenergieanlagen ein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" entsteht. Anders als viele Vögel blickt der Rotmilan bei der Jagd nicht nach vorne, sondern fast ausschließlich nach unten. Er sucht den Boden nach Mäusen oder Aas ab. Während er in der Thermik kreist, lässt er sich oft in genau der Höhe treiben, in der die gewaltigen Rotoren der 7-MW-Anlagen (V162) ihre Kreise ziehen. Er starrt auf die Beute am Boden und fliegt dabei blind in die sich mit bis zu 300 km/h bewegenden Flügelspitzen. In der Fachwelt nennt man ihn deshalb einen „Kollisions-Verlierer“.

Seeadler

Wer gerne mal einen Spaziergang durch unser schönes Moorgebiet nahe der Österau macht, hatte vielleicht auch schon einmal das Glück, einen Blick auf den Seeadler (Haliaeetus albicilla) erhaschen zu können. Auch Seeadler gehören zu den windsensiblen Vogelarten und sind streng geschützt. Für einen größtmöglichen Schutz der Vögel gelten in Schleswig-Holstein strenge Vermeidungsmaßnahmen und Abstandsregeln zu Seeadler-Horsten. Laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, solche Tiere zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Da Seeadler bei der Jagd in großen Höhen kreisen und ihre Beute fixieren, nehmen sie die rotierenden Spitzen der über 200 Meter hohen Anlagen nicht als Gefahr wahr. Die staatlichen Vogelschutzwarten empfehlen zum Schutz des Seeadlers einen Mindestabstand von 3.000 Metern zwischen Horst und Windenergieanlagen. Innerhalb dieses Radius finden die meisten Versorgungsflüge statt.

Kranich

Dass der Kranich (Grus Grus) – auch Glücksvogel genannt – genau dort siedelt, wo gebaut werden soll, beweist die besondere Qualität unserer Natur. 

Auch der Kranich ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) streng geschützt. Es gilt ein absolutes Störungs- und Tötungsverbot! Fachbehörden fordern bis zu 3.000 Meter Schutzradius um regelmäßige Schlafplätze (wie in der Österau). Diese Abstände werden hier ignoriert. 

Fledermäuse

Neben Vögeln sind Fledermäuse durch Windenergieanlagen gefährdet. Da sie Hindernisse erst auf kurze Distanz wahrnehmen, werden sie oft von den Druckwellen der Rotorblätter erfasst, was zu tödlichen Lungenrissen (Barotrauma) führt.

Landschaftsschutzgebiet Broklandsau-Niederung 

Ein Windpark auf der geplanten Fläche verstößt gegen § 4 der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Broklandsau-Niederung" bzw. "Nordergeest", denn die Fläche, auf welcher der Windpark errichtet werden soll, ist als Landschaftsschutzgebiet ausgezeichnet und hat den allgemeinen Schutzzweck, das naturraumtypische Landschaftsbild zu erhalten. Gemäß § 4 Abs. 1 sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere, wenn sie den Naturgenuss oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können. Gemäß § 6 Abs. 2 KVO sind Windenergieanlagen auf dem Gebiet ausgeschlossen.

Der Projekteur könnte den Weg zwar baurechtlich über die Gemeindeöffnungsklausel planerisch "freimachen", jedoch steht die Kreisverordnung dem Vorhaben naturschutzrechtlich im Genehmigungsverfahren entgegen.

Wenn im vorliegenden Fall aber offenkundig Schlupflöcher gesucht werden, liegt die Verantwortung bei uns Bürgern, dass wir im Falle eines Bürgerentscheides für die Erhaltung unserer einzigartigen Landschaft einstehen.

Wasserschutzgebiet 

Einige der 7-MW-Anlagen des Windparks sollen im Wasserschutzgebiet (Zone III) errichtet werden, die Übrigen unmittelbar daneben. 

Beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen finden Eingriffe in den Untergrund statt – und damit in die Bodenschichten, die das Grundwasser schützen. Dabei besteht die Gefahr, dass natürliche Sperrschichten, die unser Grundwasser seit Jahrtausenden filtern, diese Filterfunktion verlieren. Schadstoffe können so ungehindert in tiefere Schichten absinken. 

Jedes Windrad enthält tausende Liter wassergefährdender Betriebsstoffe (Getriebeöle und Kühlmittel). Ein technischer Defekt oder ein Brand könnte ausreichen, um das Grundwasserreservoir von Schalkholz und Umgebung nachhaltig zu kontaminieren.

Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage und durch nichts zu ersetzen. Wer Industrieanlagen dieser Dimension auf bzw. unmittelbar neben einem Wasserschutzgebiet plant, handelt fahrlässig. Der Schutz unseres Trinkwassers muss unbedingten Vorrang haben.

Moor - Klimaschutz zu Ende denken 

Man baut Windräder, um CO2 zu sparen, zerstört aber für die Fundamente und Zuwege wertvolle Moorböden. Beim Bau der Windräder muss der Boden tief ausgehoben und oft großflächig entwässert werden (Grundwasserabsenkung während der Bauzeit). Dabei wird sehr viel CO2 freigesetzt. Eine spätere Wiedervernässung (die gesetzlich oft als Ausgleichsmaßnahme gefordert wird) wird durch die Betonstrukturen im Boden nahezu unmöglich gemacht.

Biotop 

Zwischen dem Bereich des geplanten Bürgerwindparks und dem Windvorranggebiet des Landes befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop. 

Der Biotopschutz ist gesetzlich auf Bundesebene in § 30 BNatSchG geregelt. Darin werden verschiedene Biotoptypen unter Schutz gestellt, um diese vor der Zerstörung zu bewahren. Mit dem § 21 LNatSchG wurde der Schutz auf Landesebene um zusätzliche Biotope erweitert. 

Ein Biotop ist nicht einfach ein Stück Natur, sondern ein gesetzlich definierter Lebensraum, der für die Artenvielfalt unersetzlich ist. Scheue Tierarten werden durch das Projekt vertrieben, wodurch das ökologische Gleichgewicht kippt. Es ist gesetzlich verboten, den Zustand eines geschützten Biotops zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen. 

Die Gemeinde muss sicherstellen, dass sie keine Planung beschließt, die gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt. Wenn die Gemeinde auf Basis lückenhafter Gutachten des Projektierers plant, ist der Plan rechtlich angreifbar und kann durch Klagen (z. B. von Naturschutzverbänden) gekippt werden.

Mikroplastik durch Rotorblatt-Abrieb 

Die über 300 km/h schnellen Rotorblattspitzen setzen durch Erosion ständig Mikroplastik und hormonell wirksames Bisphenol A frei, das sich unkontrolliert auf unseren Äckern und Weiden verteilt. Diese nicht abbaubaren Schadstoffe reichern sich dauerhaft in unserem Boden und Grundwasser an – eine schleichende Gefahr für unsere gesamte Nahrungskette. 

Lärm und Infraschall 

Windkraftanlagen produzieren nicht nur sichtbare Veränderung in unserer Landschaft, sondern auch ein unsichtbares Problem: Infraschall. Dabei handelt es sich um tieffrequente Schallwellen unterhalb der menschlichen Hörschwelle, die jedoch auf unseren Körper einwirken können. 

Auch wenn wir ihn nicht hören, nimmt unser Körper die pulsierenden Druckänderungen wahr, die eine Dauerbelastung für den Organismus darstellen. Während die Industrie beschwichtigt, fordern Kritiker und Mediziner seit Jahren unabhängigere Untersuchungen zu den Auswirkungen des pulsierenden Schalls auf das menschliche Herz-Kreislauf-System und das Gehirn. 

Eine Studie der Universitätsmedizin Mainz (Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Dr. Christian-Friedrich Vahl) zeigt, dass Infraschall die Leistungsfähigkeit des menschlichen Herzens direkt beeinträchtigen kann.

Eine weitere, brandaktuelle Studie der Universitätsmedizin Mainz (Februar 2026) hat gezeigt, dass bereits eine einzige Nacht mit moderater Lärmbelastung (ab 41 Dezibel) Herz- und Blutgefäße belastet. Das entspricht etwa dem Lärmniveau des Rauschens und Pulsierens einer Windkraftanlage. Was mit dem Körper passiert:

  • Gefäß-Alarm: Die Blutgefäße werden steifer und verlieren an Elastizität – eine direkte Vorstufe für Bluthochdruck und Herzinfarkte.
  • Stumme Entzündungen: Auch wenn man tief schläft und das Geräusch gar nicht bewusst wahrnimmt, schüttet der Körper Stresshormone und Entzündungsproteine aus.

Spaltung der Gemeinde 

Wenn einige wenige von diesem Projekt finanziell profitieren, während die Mehrheit der Schalkholzer die Lasten trägt – den Lärm, den Infraschall, den Wertverlust unseres Zuhauses und die industrielle Zerstörung unserer Landschaft – dann ist das kein Fortschritt. Das ist sozialer Sprengstoff und bedeutet den Verlust unseres Zusammenhalts.

Keine Gewerbesteuer und keine EEG-Förderung können den Wert einer funktionierenden Dorfgemeinschaft ersetzen. Ein Dorf ist kein Industriegebiet und keine bloße Investitionsfläche. 

Wir tragen die Verantwortung dafür, wie wir hier in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren noch zusammenleben.

Lasst uns Schalkholz nicht an ein Großprojekt verlieren, das uns als gespaltenes Dorf zurücklässt. 

Lasst uns den Mut haben, 'Nein' zu sagen!

 

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